Wie finanziert sich das Studentenleben?

Neben WG-Partys und Prüfungsangst ist das Studium häufig auch von Geldsorgen, Finanzierungsfragen und einem leeren Kühlschrank geprägt. Dass Studenten chronisch pleite sind, ist kein unhaltbares Gerücht, sondern eine traurige Tatsache. Welche Möglichkeiten es für Studierende gibt, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Wie viel Geld braucht ein Studierender?

Wie viel Geld ein Studierender benötigt, um im Monat über die Runden zu kommen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Höhe des aufzubringenden Betrages hängt typischerweise von folgenden Faktoren ab:

  • Miete: Die meisten Studierenden leben für einen recht überschaubaren Betrag in einer WG, im Wohnheim an der Uni oder in einer kleinen, ebenso überschaubaren Wohnung. Je nach Stadt variieren die Kosten aber erheblich.
  • Lebensmittel: Wer sparsam lebt, nichts wegwirft und wenig unterwegs isst, kann sich auch als Studierender von hochwertigen Lebensmitteln ernähren.
  • Versicherungen: Ab 25 müssen sich auch Studierende bei der Krankenkasse selbst versichern. Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind zwar freiwillig, können aber im Fall der Fälle hohe Kosten vermeiden.
  • Kosmetik: Auch wer sich nicht schminkt, braucht Duschgel, Shampoo und Zahncreme. Für ein Minimum an Kosmetikartikeln kommen im Monat sicherlich nicht zu verachtende 10 bis 20 Euro zusammen.
  • Handy: Um die 10 bis 20 Euro für Internet-, Telefon- und SMS-Flat.
  • Hobbys und Sport: Wer ins Fitness-Studio geht zahlt zwischen 20 und 50 Euro. Darüber hinaus muss für Hobbys, Schwimmbäder, Kneipen- und Restaurantbesuche hier und da mal ein Scheinchen ausgegeben werden.
  • Kleidung: Studierende achten meistens auf Angebote und Schlussverkäufe. Je nach Vorliebe und Geschmack variieren die monatlichen (oder jährlichen) Kosten für neue Kleidung.
  • Uni: Studiengebühren, Semesterbeiträge, Bücher und Kopiergeld.

BAföG beantragen

Um sich ein Leben als Studierender leisten zu können, kann zunächst einmal BAföG beantragt werden. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es liegt eine Immatrikulationsbescheinigung vor und die Staatsangehörigkeit des Studierenden ist Deutsch. Ob und in welcher Höhe der monatliche Zuschuss bewilligt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Einkommen des Studierenden: Renten oder Einkommen durch Erwerbstätigkeit wirken sich negativ auf die Höhe der Förderung aus.
  • Einkommen der Eltern: Das Einkommen der Eltern wird bei Studierenden angerechnet, die aufgrund ihrer Lebenssituation und ihres Alters noch von den Eltern finanziell unterstützt werden könnten.
  • Lebenssituation des Studierenden: Ist der Antragssteller schon selbst Mutter oder Vater eines Kindes unter zehn Jahren, ist mit einem Kinderbetreuungszuschlag zu rechnen.

BAföG ist für Studierende an Hochschulen und höheren Akademien kein Vollzuschuss. In der Regel muss die Hälfte, höchstens aber 10.000 Euro, zurückgezahlt werden. Diese Hälfte der Förderung ist als zinsfreies Darlehen zu verstehen, die andere Hälfte als Geschenk, Zuschuss oder nette Geste. Wer BAföG beantragen will, sollte jedoch etwas Wartezeit einplanen. Für das Ausfüllen des Antrages, die Beschaffung der notwendigen Unterlagen als Nachweis und die anschließende Bearbeitung können schon ein paar Monate vergehen. Studierende, die in der Zwischenzeit in Geldnot geraten, können sich beispielsweise an Familie oder Freunde wenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Aufnahme eines Kurzzeit-Kredits. Vexcash bietet hierfür transparente Konditionen. Zudem kommen auch Studierende innerhalb weniger Stunden an einen Kredit.

Studentenjob: Was muss beachtet werden?

Neben dem Studium zu arbeiten hat verschiedene Vorteile für Studierende: Ein guter Nebenjob füllt nicht nur den Geldbeutel, sondern auch den Lebenslauf. Die Einnahmen müssen nicht zurückgezahlt werden, aber es gibt ein paar Kriterien, auf die studentische Arbeitnehmer zu achten haben. Grundsätzlich unterscheidet man bei Studentenjobs zwischen geringfügiger Beschäftigung (Entgelt von unter 450 Euro im Monat) und kurzfristiger Beschäftigung (Tätigkeit auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt). Einschränkungen, die den Job betreffen:

  • Versicherung: Jeder Job ist rentenversicherungspflichtig, außer Praktika und geringfügige Beschäftigungen.
  • Einkommensgrenze: Oft empfiehlt es sich maximal 450 Euro pro Monat zu verdienen. Dazu gerechnet werden auch Weihnachts- und Urlaubsvergütungen. Übersteigt das Gehalt diesen Betrag, gilt die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr als Minijob
  • BAföG-Empfänger dürfen maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen. Beträge, die diese Grenze übersteigen, werden vom BAföG abgezogen.
  • Begrenzung der Arbeitszeit: Da das Studium im Vordergrund steht, dürfen Studierende lediglich bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten.